Freiwilliger Kindesschutz hat im Schweizer Recht Vorrang vor behördlichen Eingriffen – doch die Praxis im Kanton Solothurn hinkte diesem Grundsatz lange hinterher. Im Kanton Solothurn wurden bislang zum Teil selbst dann behördliche Massnahmen angeordnet, wenn die Eltern kooperationsbereit waren. Hauptgrund war nicht der Kindeswohlgefährdung geschuldet, sondern der zum Teil komplizierten oder fehlenden …