Asylpauschale
Handlungsbedarf
Allgemein
Mit der Integrationsagenda Schweiz hat der Bund verschiedene Ziele zur Integration von vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlingen vorgegeben, deren Erreichung zum Bezug einer erhöhten Integrationspauschale berechtigt. Beispielsweise sollen sie drei Jahre nach der Einreise einen Sprachstand aufweisen, welche zur sprachlichen Bewältigung des Alltags dient oder dass 50 Prozent aller Erwachsener der Zielgruppe nachhaltig in den ersten Arbeitsmarkt integriert sind. Der Kanton Solothurn hat hierzu mit RRB 2020/1522 das integrale Integrationsmodell (IIM) genehmigt.
Kosten für die Arbeitsmarktintegration wurden den Gemeinden bereits vorher nach effektivem Aufwand vergütet. Die pauschale Abgeltung der Sozialhilfekosten führten in den Gemeinden aber dazu, dass Leistungen nicht finanziert werden konnten, weil Auslagen für anderweitige integrationsfördernde Massnahmen nicht durch die Pauschale gedeckt waren. Die Integrationsziele wurden dabei nicht oder zu wenig beachtet. Dieser Fehlanreiz musste zur Sicherstellung der Ziele der Integrationsagenda behoben werden.
Die Anpassung des Abrechnungssystems erfolgte am 14. Juni 2022 rückwirkend ab 01.01.2022 mit RRB 2022/975.